Der Grenzgänger hat drei Wahlmöglichkeiten für die Krankenversicherung

Mit Tätigkeitsbeginn in der Schweiz müssen Sie sich als Grenzgänger innerhalb von 3 Monaten für eine der folgenden Krankenversicherungvarianten entscheiden:

 

1. Gesetzliche deutsche Krankenkasse

  • Einkommensabhängige Beitragszahlung, ca 18 % des Bruttoeinkommens, Höchstbeitrag 814,20 € monatlich (2018)
  • in der Schweiz gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss
  • Nicht erwerbstätige Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert

 

2. Private deutsche Krankenversicherung

  • Einkommensunabhängige Beitragszahlung
  • keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen möglich
  • Die Beitragseinstufung erfolgt pro Person nach Eintrittsalter und gewählten Leistungen
  • Keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen
  • kein Rückkehrrecht in die GKV

 

3. Gesetzlich schweizer Krankenversicherung nach KVG

  • Prämienhöhe unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, aber unterschiedlich je nach Schweizer Krankenkasse
  • Behandlungen in der Schweiz und in Deutschland möglich
  • Günstige Absicherung für Familien
  • Rückkehrrecht in die GKV
  • Leistungslücken können durch Zusatztarife geschlossen werden

 

Jetzt beraten lassen: Grenzgängerberatung