Der Grenzgänger hat drei Wahlmöglichkeiten für die Krankenversicherung
Mit Tätigkeitsbeginn in der Schweiz müssen Sie sich als Grenzgänger innerhalb von 3 Monaten für eine der folgenden Krankenversicherungvarianten entscheiden:
1. Gesetzliche deutsche Krankenkasse
- Einkommensabhängige Beitragszahlung, ca 18 % des Bruttoeinkommens, Höchstbeitrag 814,20 € monatlich (2018)
- in der Schweiz gibt es keinen Arbeitgeberzuschuss
- Nicht erwerbstätige Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert
2. Private deutsche Krankenversicherung
- Einkommensunabhängige Beitragszahlung
- keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen möglich
- Die Beitragseinstufung erfolgt pro Person nach Eintrittsalter und gewählten Leistungen
- Keine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen
- kein Rückkehrrecht in die GKV
3. Gesetzlich schweizer Krankenversicherung nach KVG
- Prämienhöhe unabhängig von Alter und Gesundheitszustand, aber unterschiedlich je nach Schweizer Krankenkasse
- Behandlungen in der Schweiz und in Deutschland möglich
- Günstige Absicherung für Familien
- Rückkehrrecht in die GKV
- Leistungslücken können durch Zusatztarife geschlossen werden
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